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Kostenübernahme einer Entrümpelung durch öffentliche Stellen in Deutschland

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Veröffentlicht von Nikolas Hartdegen in Entrümpelung · Samstag 31 Mai 2025 · Lesezeit 6:30
Tags: EntrümpelungKostenübernahmeSozialamtJobcenter
Eine Entrümpelung ist nie nur eine logistische Aufgabe – oft steckt viel mehr dahinter: psychische Überforderung, Krankheit, Alter, soziale Notlagen. Wenn dann auch noch finanzielle Mittel fehlen, scheint die Lage ausweglos. Doch es gibt Hilfe. In bestimmten Fällen übernehmen staatliche Stellen wie das Sozialamt, das Jobcenter oder sogar die Pflegekasse die Kosten für eine professionelle Entrümpelung – zum Beispiel bei Messie-Wohnungen, behördlich veranlassten Umzügen oder verwahrlosten Haushalten.

In diesem Artikel zeigen wir, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie der Antrag funktioniert und worauf Betroffene oder Angehörige achten sollten.

🧹 Entrümpelung Sozialamt: Wer bekommt Unterstützung bei Messie-Wohnungen?

Wer unter einem Messie-Syndrom leidet, verliert oft die Kontrolle über das eigene Wohnumfeld. Räume füllen sich mit Gegenständen, Müll, Verpackungen – bis der Wohnraum schließlich nicht mehr nutzbar ist. Wenn dann die Kündigung der Wohnung droht oder eine Gesundheitsgefahr besteht, kann das Sozialamt helfen.

Voraussetzung ist, dass die betroffene Person finanziell nicht in der Lage ist, die Entrümpelung zu bezahlen – also zum Beispiel Sozialhilfe, Grundsicherung oder Bürgergeld bezieht. Auch ein ärztliches Attest, das eine psychische Erkrankung bestätigt, kann notwendig sein. Wichtig ist, dass die Maßnahme zur Wiederherstellung menschenwürdiger Wohnverhältnisse dient – ein zentrales Ziel der sogenannten "Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten" nach § 67 SGB XII.

Das Sozialamt kann dann nicht nur die Entrümpelung selbst, sondern auch die Entsorgung, Grundreinigung und bei Bedarf kleinere Reparaturen übernehmen.

🏚 Haushaltsauflösung Sozialamt: Unterstützung bei verwahrlosten Haushalten

Nicht immer steckt eine psychische Erkrankung dahinter – auch Alter, Krankheit, Sucht oder Armut führen manchmal dazu, dass eine Wohnung verwahrlost. In solchen Fällen greift oft der sozialpsychiatrische Dienst ein oder Sozialarbeiter begleiten den Prozess. Auch hier kann das Sozialamt unterstützend tätig werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Wohnung unbewohnbar wird oder gekündigt wird.

Ob alleinstehende Rentnerin, Familie in Not oder körperlich eingeschränkte Person – das Ziel bleibt immer gleich: die Verhinderung von Obdachlosigkeit und die Wiederherstellung sicherer Wohnverhältnisse.

📦 Kostenübernahme Haushaltsauflösung bei behördlich veranlasstem Umzug

Manchmal ist es nicht die Verwahrlosung, sondern eine behördliche Entscheidung, die einen Umzug nötig macht. Das Jobcenter kann etwa verlangen, dass jemand aus einer zu teuren Wohnung in eine kleinere zieht. Oder das Sozialamt schlägt einen Wechsel in eine betreute Wohnform vor. Auch bei Heimaufnahmen im Pflegefall wird die bisherige Wohnung oft aufgelöst.

In all diesen Fällen können auch Entrümpelungskosten Teil der Umzugskosten sein – sofern der Umzug genehmigt und die Maßnahme als notwendig anerkannt wurde.

🧾 Entrümpelung Kostenübernahme Jobcenter: Wann Bürgergeld-Empfänger Anspruch haben

Das Jobcenter übernimmt Entrümpelungen nur in Ausnahmefällen – meist nur, wenn sie Teil eines bewilligten Umzugs sind. Das heißt: Nur wenn das Jobcenter den Umzug für notwendig erklärt und im Vorfeld genehmigt, können auch die damit verbundenen Entrümpelungskosten übernommen werden.

Eigenständige Aufräumaktionen ohne Zustimmung werden nicht rückwirkend bezahlt. Für Messie-Fälle ist nicht das Jobcenter, sondern das Sozialamt zuständig.

🚚 Wohnungsauflösung Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder Sozialdienste

Pflegebedürftige, die ihre Wohnung nicht mehr selbstständig aufräumen oder verlassen können, haben unter Umständen Anspruch auf Hilfe. Die Pflegeversicherung kann – neben dem Umzug ins Heim – auch Maßnahmen finanzieren, die notwendig sind, um die Pflege zu Hause zu ermöglichen. Eine Entrümpelung kann dazugehören, wenn sie medizinisch notwendig ist.

Auch bei betreuten Personen übernimmt häufig der gesetzliche Betreuer die Antragstellung und Koordination.

📋 Antrag Entrümpelung Sozialamt: So läuft das Verfahren ab

Wer eine Kostenübernahme beantragen möchte, sollte frühzeitig mit dem zuständigen Amt Kontakt aufnehmen – idealerweise mit Unterstützung durch Sozialdienste oder rechtliche Betreuung.

Folgende Unterlagen sind in der Regel erforderlich:

  • Aktuelle Bescheide über Sozialleistungen (ALG II, Grundsicherung etc.)
  • Nachweise über fehlendes Vermögen (Kontoauszüge)
  • Fotos oder Gutachten zum Wohnzustand
  • Ärztliche Stellungnahmen (z. B. bei psychischer Erkrankung)
  • Kostenvoranschläge von Entrümpelungsfirmen
  • Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber den konkreten Bedarf deutlich machen.

⚖️ Haushaltsauflösung Übernahme Kosten – Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen sind:

  • § 67 SGB XII – Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten
  • § 36 SGB XII – Hilfe zur Sicherung der Unterkunft
  • § 40 SGB XI – Zuschüsse der Pflegeversicherung
  • § 22 SGB II – Umzugskosten im Bürgergeld

Diese Vorschriften regeln, wann Behörden eine Entrümpelung zahlen dürfen – und wie viel.

✅ Kostenübernahme Entrümpelung: Wer zahlt in der Praxis wirklich?

Ob das Jobcenter, die Pflegekasse oder das Sozialamt zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist: Die Maßnahme muss notwendig sein, der Antrag muss vorher gestellt werden – und es braucht Nachweise über die finanzielle Lage sowie die Notwendigkeit der Entrümpelung.

Mit guter Vorbereitung, fachlicher Unterstützung und rechtzeitigem Handeln stehen die Chancen gut, dass eine professionelle Entrümpelung öffentlich finanziert wird.

🏠 Zahlt Sozialamt Wohnungsauflösung auch bei Heimunterbringung?

Ja – wenn eine pflegebedürftige Person ins Heim umzieht und die alte Wohnung aufgelöst werden muss, kann das Sozialamt die Kosten der Wohnungsauflösung übernehmen, sofern die Person bedürftig ist. Auch doppelte Mietkosten für bis zu drei Monate können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden.

📝 Haushaltsauflösung Kostenübernahme: Fazit für Angehörige & Betroffene

Wer vor einer großen Entrümpelung steht – sei es als Betroffener oder Angehöriger – sollte wissen: Sie müssen nicht alles allein stemmen. Es gibt rechtliche Wege, die Kostenübernahme der Haushaltsauflösung zu beantragen, wenn soziale, gesundheitliche oder wirtschaftliche Notlagen vorliegen.

Sprechen Sie mit dem Sozialamt, dem Jobcenter oder dem Pflegeberater – je früher, desto besser. Denn: Niemand soll in einer verwahrlosten Wohnung leben oder wegen fehlender Mittel das Zuhause verlieren.


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